TL;DR
- KfW: Zinsgünstige Darlehen für energieeffiziente Neubauten (KfW-40, KfW-55)
- BAFA: Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen (Wärmepumpe, Fenster, Dämmung)
- BEG: Das Dachprogramm für alle Förderungen rund um Gebäudeenergie
- Förderung muss VOR Baubeginn beantragt werden — danach nicht mehr möglich
- Alle Programme ändern sich regelmäßig — immer aktuelle Konditionen prüfen
Warum Förderung beim Hausbau so wichtig ist
Matthias Büdenbender weist beim Kostengespräch explizit auf KfW-40 als Standard hin — nicht nur wegen der Energieeffizienz, sondern auch wegen der Förderfähigkeit. Ein Haus, das den KfW-40-Standard erfüllt, eröffnet Zugang zu zinsgünstigeren Darlehen.
KfW — Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die KfW vergibt zinsgünstige Darlehen über Hausbanken:
KfW-Klimafreundlicher Neubau (KFN)
- Für Neubauten im QNG-Standard (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)
- Zinsgünstiges Darlehen bis 150.000 € pro Wohneinheit
- Je besser der Energiestandard, desto günstiger der Zins
KfW-Wohneigentum für Familien (WEF)
- Für Familien mit Kindern beim Erstwerb eines selbstgenutzten Hauses
- Einkommensgrenze beachten (54.000 € + 9.000 € pro Kind)
BAFA — Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das BAFA vergibt Direktzuschüsse im Rahmen des BEG:
Für Sanierungsmaßnahmen:
- Wärmepumpe: 30 % Grundförderung + mögliche Boni (Klimageschwindigkeit, Einkommensbonus)
- Solarthermie: 25 % Grundförderung
- Fenster und Türen: 15 % Grundförderung
- Dämmung (Dach, Wand, Keller): 15 % Grundförderung
Wichtig: BAFA-Förderung ist primär für Bestandsgebäude (Sanierung) — nicht für Neubauten.
BEG — Bundesförderung für effiziente Gebäude
Das BEG ist das Dachprogramm, unter dem sowohl KfW-Darlehen als auch BAFA-Zuschüsse laufen. Es teilt sich auf in:
- BEG Wohngebäude (WG): Komplettsanierung oder Neubau
- BEG Einzelmaßnahmen (EM): Einzelne Sanierungsmaßnahmen
Was für Neubauherren relevant ist
Für den Neubau ist primär die KfW relevant — mit zinsgünstigen Darlehen für den KfW-40-Standard. Die BAFA-Zuschüsse sind überwiegend auf Sanierung ausgerichtet.
Die wichtigste Regel: Vor Baubeginn beantragen
Alle Förderprogramme — ohne Ausnahme — müssen vor Baubeginn und vor Vertragsschluss mit Handwerkern beantragt werden. Wer erst baut und dann einen Antrag stellt, geht leer aus.