TL;DR
- Festpreis bedeutet: Der vereinbarte Preis gilt für die vereinbarte Leistung
- Was NICHT enthalten ist: Grundstück, Erschließung, Behördenkosten, Außenanlagen
- Leistungsbeschreibung ist das entscheidende Dokument — je detaillierter, desto besser
- Sonderwünsche nach Vertragsschluss sind teuer — alle Wünsche vorher klären
- Festpreis schützt vor Materialpreissteigerungen während der Bauzeit
Was ein Festpreis beim Hausbau bedeutet
Thomas Hoffmann, Vertriebsleiter bei Büdenbender Hausbau, erklärt den Festpreis im Kontext des Verbraucherbauvertrags: Der Festpreis gilt für genau das, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung vereinbart ist. Nicht mehr, nicht weniger.
Für Bauherren bedeutet das: Wenn während der Bauphase Materialpreise steigen, zahlen sie trotzdem den vereinbarten Preis. Das ist der zentrale Vorteil — besonders in Zeiten schwankender Materialkosten.
Was typisch NICHT im Festpreis enthalten ist
Der häufigste Irrtum: Bauherren verwechseln den Hauspreis mit der Gesamtinvestition. Nicht enthalten sind in aller Regel:
- Grundstückskosten (werden separat verhandelt)
- Erschließungskosten (Anschlüsse für Wasser, Strom, Abwasser)
- Behördenkosten (Bauantrag, Vermessung, ggf. Statik)
- Außenanlagen (Terrasse, Einfahrt, Zaun, Bepflanzung)
- Eigenleistungen (die der Bauherr selbst erbringt)
- Sonderwünsche nach Vertragsschluss (nachträgliche Änderungen)
Matthias Büdenbender bringt es auf den Punkt: Das Haus ist nur ein Bestandteil der Gesamtinvestition — und die Baunebenkosten werden häufig vergessen.
Warum die Leistungsbeschreibung entscheidend ist
Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist das Dokument, das den Festpreis definiert. Je detaillierter sie ist, desto mehr Schutz bietet sie dem Bauherrn.
Thomas Hoffmann empfiehlt, vor Vertragsschluss genau zu prüfen:
- Welche Ausstattungsstandards sind enthalten?
- Welche Marken und Qualitätsstufen sind vereinbart?
- Welche Leistungen sind explizit ausgeschlossen?
Sonderwünsche: Der teuerste Weg zum Ziel
Änderungen nach Vertragsschluss — sogenannte Nachträge — sind fast immer teurer als Wünsche, die vor Vertragsschluss in die Planung eingearbeitet werden. Das hat einen einfachen Grund: Der Hersteller hat bereits kalkuliert, Material bestellt, Gewerke koordiniert.
Büdenbender empfiehlt daher: Alle Wünsche vollständig in der Bemusterung klären — bevor der Bauvertrag unterschrieben wird.
Festpreis vs. Kostenrahmen vs. Kostenschätzung
| Begriff |
Bindend? |
Wer trägt Risiko? |
| Festpreis |
Ja |
Anbieter |
| Kostenrahmen |
Nein |
Bauherr |
| Kostenschätzung |
Nein |
Bauherr |
Nur der Festpreis im Rahmen eines rechtsgültigen Bauvertrags (Verbraucherbauvertrag) ist verbindlich.